INSA-Umfrage zum Thema Gesundheit und Pflege
Hinsichtlich der aktuellen Debatte um den Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal wollten wir diese Woche von den Befragten wissen, ob Krankenhäusern eine Mindestanzahl an ausgebildetem Pflegepersonal vorgeschrieben werden sollte.
Insgesamt stimmen gut vier von fünf Befragten (79 %) dieser Aussage zu, während sieben Prozent nicht zustimmen. Unterschiede hinsichtlich des Geschlechts der Befragten gibt es kaum: die Zustimmung beträgt bei Männern und Frauen jeweils 79 Prozent. Etwas mehr Männer (8 %) als Frauen (6 %) stimmen dieser Aussage nicht zu. Etwas mehr Frauen (15 %, kumuliert) als Männer (13 %, kumuliert) geben dafür an, es nicht zu wissen oder machen keine Angabe (15 %, kumuliert).
Aufgeteilt nach dem Alter zeigt sich eine klare Tendenz: je älter die Befragten, desto höher ist die Zustimmung, dass Krankenhäusern eine Mindestanzahl an qualifiziertem Pflegepersonal vorgeschrieben werden sollte. Während bei den 18- bis 24-Jährigen 61 Prozent der Befragten zustimmen, steigt die Zustimmung kontinuierlich bis auf 91 Prozent bei den ab 65-Jährigen an.
Der Anteil derer, die der Aussage nicht zustimmen, fällt hingegen mit steigendem Alter tendenziell. Bei den 18- bis 24-Jährigen stimmen 13 Prozent der Befragten nicht zu. Dies sinkt ab auf bis zu zwei Prozent bei den 55- bis 64-Jährigen bzw. fünf Prozent bei den ab 65-Jährigen.
Der Anteil der Befragten, die „weiß nicht“ angeben oder keine Angabe machen, ist mit jeweils 26 Prozent (kumuliert) bei den unterste beiden Altersgruppen relativ hoch. Bei den ab 65-Jährigen beträgt dieser Anteil nur 5 Prozent. Auffallend ist, dass bei einem Drittel der Altersgruppen der Anteil derer, die „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ (kumuliert) angegeben, mindestens doppelt so hoch ist wie der Anteil, derer der nicht zustimmt.
Unterteilt nach Westen und Osten zeigt sich, dass die Zustimmung in den alten Bundesländern höher ausfällt, als in den neuen (80 bzw. 75 %). Der Anteil derer, die nicht zustimmen ist im Osten mit neun Prozent höher als im Westen (6 %).
Die Wähler aller Parteien stimmen der Aussage mit überwältigender Mehrheit zu. Die höchste Zustimmung kommt von den Wählern der Grünen und der Linken (88 bzw. 87 %). Knapp dahinter kommen die Wähler der SPD, AfD und CDU/CSU mit Zustimmungen von 83-86 Prozent. Die geringste Zustimmung liegt bei den Wählern der FDP mit 78 Prozent.
Am seltensten stimmen die Wähler der Grünen der Aussage nicht zu (4 %), gefolgt von den Wählern der Linken (6 %) und der AfD (7%). SPD und CDU/CSU liegen bei der Nichtzustimmung mit acht Prozent gleichauf. Die Wähler der FDP stellen mit zehn Prozent den größten Anteil derer, die nicht zustimmen.
Außerdem wollten wir diese Woche von den Befragten wissen, ob es eine Begrenzung für die Gewinnausschüttung an Investoren von Pflegeunternehmen geben sollte.
Insgesamt stimmt eine große Mehrheit der Befragten einer solchen Begrenzung zu (61 %). Dem gegenüber stehen elf Prozent, die dem nicht zustimmen. Der Anteil derer, die angeben es nicht zu wissen oder keine Angabe machen, ist mit 28 Prozent verhältnismäßig hoch.
Insgesamt stimmen mehr männliche als weibliche Befragte der Aussage zu (65 bzw. 58 %). Auch der Anteil derer, die nicht zustimmen ist mit 13 Prozent bei den Männern größer als bei den Frauen (9 %). Auffallend ist, dass viel mehr weibliche als männliche Befragte „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ machen (33 % bei den Frauen und 22 % bei den Männern, jeweils kumuliert).
Auch bei dieser Aussage zeigt sich die klare Tendenz, dass die Zustimmung mit dem Alter der Befragten zunimmt. Während nur ein Drittel (33 %) der 18- bis 24-Jährigen zustimmen, sind dies bei den ab 65-Jährigen mehr als doppelt so viele (76 %). Der Anteil derer, die nicht zustimmen ist bei den beiden jüngsten Altersgruppen, also den unter 35-Jährigen, am höchsten. So stimmen 15 Prozent der 18- bis 24-Jährigen und 16 Prozent der 25- bis 34-Jährigen nicht zu. Bei den beiden ältesten Altersgruppen ist der Anteil der Befragten, die nicht zustimmen, mit jeweils acht Prozent nur in etwa halb so groß.
Der Anteil an 18- bis 24-Jährigen, die angeben es nicht zu wissen oder keine Angabe machen, ist mit 52 Prozent (kumuliert) außergewöhnlich hoch. Mit steigendem Alter der Befragten sinkt dieser Anteil kontinuierlich ab.
Unterteilt nach Westen und Osten ergeben sich leichte Unterschiede im Antwortverhalten der Befragten. So stimmen 62 Prozent der Befragten in den alten Bundesländern einer Begrenzung von Gewinnausschüttungen zu, während dies nur 58 Prozent der Befragten in den neuen Bundesländern so sehen. Im Osten stimmen mehr Befragte als im Westen einem solchen Vorhaben nicht zu (13 bzw. 11 %).
Die größte Zustimmung kommt von den Wählern der Linken (79 %), gefolgt von denen der AfD (72 %). SPD und Grüne liegen mit jeweils 68 Prozent gleichauf. Etwas weniger Zustimmung kommt von den Wählern der CDU/CSU, von denen nur 61 Prozent eine Gewinnnausschüttungsbegrenzung befürworten. 55 Prozent der FDP-Wähler stimmen zu und sind damit die Partei mit der geringsten Zustimmung. Jeder vierte Wähler der FDP stimmt dementsprechend der Aussage nicht zu (25 %). Dies trifft auf deutlich weniger Wähler der übrigen Parteien zu. Bei der CDU/CSU sind dies 16 Prozent der Befragten. SPD, Grüne und AfD liegen mit jeweils zehn bzw. elf Prozent etwa gleichauf. Am seltensten stimmen die Wähler der Linken nicht zu (6 %).
In einer weiteren Frage wollten wir von den Befragten wissen, ob die Bezahlung von Pflegepersonal verpflichtend nach Tarifverträgen erfolgen sollte.
Insgesamt stimmen knapp vier von fünf Befragten dieser Aussage zu (79 %). Nur sieben Prozent stimmen hier insgesamt nicht zu. Hinsichtlich des Geschlechts gibt es bei der Zustimmung nur leichte Unterschiede: so stimmen 80 Prozent der Frauen und 78 Prozent der Männer der Aussage zu. Mit neun Prozent stimmen etwas mehr männliche als weibliche Befragte nicht zu. Bei den Frauen beträgt dieser Anteil nur 4 Prozent.
Wie bei den vorherigen Fragen zu Themen rund um die Pflege steigt auch bei dieser Aussage die Zustimmung an, je älter die Befragten sind. Während die Zustimmung bei den 18- bis 24-Jährigen 55 Prozent beträgt, beläuft sie sich bei den ab 65-Jährigen auf 93 Prozent. Der Anteil derer, die nicht zustimmen, sinkt mit steigendem Alter der Befragten. Jeder Zehnte der 18- bis 24-Jährigen stimmt nicht zu (10 %). Bei den ab 65-Jährigen stimmen nur drei Prozent der Befragten nicht zu. Die einzige Ausnahme in diesem linear sinkenden Verlauf bildet die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen, von denen 13 Prozent der Befragten nicht zustimmen.
Der Anteil an 18- bis 24-Jährigen, die angeben es nicht zu wissen oder keine Angabe machen, ist mit gut einem Drittel (34 %, kumuliert) relativ hoch. Mit steigendem Alter der Befragten sinkt auch dieser Anteil kontinuierlich ab.
Aufgeteilt nach Parteien zeigt sich ein einheitliches Bild großer Zustimmung für dieses Vorhaben. Die größte Zustimmung kommt erneut von den Wählern der Linken (89 %), gefolgt von den Wählern der Grünen (88 %). SPD und AfD liegen mit 85 Prozent Zustimmung gleichauf, gefolgt von den Wählern der FDP, von denen 83 Prozent dieser Aussage zustimmen. Die geringste Zustimmung kommt mit 80 Prozent von den Wählern der CDU/CSU.
Der Anteil derer, die dieser Aussage nicht zustimmen ist bei den Grünen-Wählern mit 0,4 Prozent der Stimmen am geringsten, gefolgt von den Wählern der Linken mit vier Prozent. Jeweils sieben Prozent der Wähler von AfD und FDP stimmen dieser Aussage nicht zu. Bei der SPD und CDU/CSU sind dies jeweils neun Prozent.
Abschließend wollten wir für unsere Befragung zu Themen rund um Gesundheit und Pflege wissen, ob die Zeit, in der Kassenärzte mindestens für Patienten verfügbar sein müssen von 20 auf 25 Stunden angehoben werden sollte.
Insgesamt stimmen 63 Prozent der Befragten einer solchen Anhebung zu, nur 13 Prozent stimmen nicht zu. Jeder vierte gibt an, es nicht zu wissen oder macht keine Angabe (25 %, kumuliert).
Etwas mehr weibliche als männliche Befragte stimmen dieser Aussage zu (64 bzw. 62 Prozent). Dem gegenüber steht ein größerer Anteil männlicher Befragter, die der Aussage nicht zustimmen (16 %). Bei den Frauen trifft dies nur auf elf Prozent zu. Es zeigt sich, dass mehr weibliche als männliche Befragte mit „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ antworten (26 % der Frauen und 22 % der Männer, jeweils kumuliert).
Die Zustimmung für eine Anhebung der Zeit, in der Kassenärzte mindestens für Patienten verfügbar sein müssen, steigt wie auch bei den anderen Fragestellungen rund um das Thema Gesundheit und Pflege an, je älter die Befragten sind. Während nur 45 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zustimmen, steigt die Zustimmung über die folgenden Altersgruppen kontinuierlich an auf bis zu 73 Prozent bei den ab 65-Jährigen.
Die 25- bis 54-Jährigen stellen mit Anteilen zwischen 14 und 16 Prozent die Altersgruppen mit den größten Anteilen an Befragten, die nicht zustimmen. An den darum liegenden Rändern beträgt die Nichtzustimmung zwischen zehn und zwölf Prozent.
Der Anteil an Befragten, die angeben, es nicht zu wissen oder keine Angabe machen, beläuft sich bei den 18- bis 24-Jährigen auf 44 Prozent (kumuliert). Dieser Anteil verringert sich, je älter die Befragten sind.
Aufgeteilt nach Parteien stimmen die Wähler der SPD mit großem Abstand am häufigsten einer Anhebung zu (80 %). Die übrigen Parteien weisen Zustimmungsanteile zwischen 59 und 65 Prozent auf. Der Anteil derer, die der Aussage nicht zustimmen, ist bei den Wählern der FDP am größten (20 %). Es folgen die CDU/CSU (17 %), die AfD (16 %) und die Grünen (15 %). Die geringste Nichtzustimmung kommt von den Linken (11 %) und der SPD (8 %).
Die Wähler der Linken und der Grünen geben im Vergleich zu den anderen Parteien relativ oft an, es nicht zu wissen oder machen keine Angabe (27 bzw. 26 %).