299 Bundestagsabgeordnete werden „direkt“ gewählt. Die Kandidatin bzw. der Kandidat, die in einem Bundestagswahlkreis die meisten Stimmen hinter sich vereinigen können, ziehen in den Deutschen Bundestag ein. Im Blick auf die Wahl der Direktkandidaten gilt das Mehrheitswahlrecht. Damit alle direkt gewählten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag einziehen können und die Zusammensetzung des Bundestages trotzdem repräsentativ in dem Sinne ist, dass das Verhältnis der Stärke der Parteien ihrer Fraktionsstärke entspricht, gibt es Überhang- und Ausgleichsmandate. Wir berechnen regelmäßig, wie nach dem jeweils aktuellen INSA-Meinungstrend und einer bewährten Modellrechnung die Stimmenmehrheit in den Wahlkreisen nach Parteizugehörigkeit aussehen und wie viele Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen würden.